ESF in Österreich
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist einer der beiden Strukturfonds, mit dem die Europäische Union bestehende Unterschiede in den Mitgliedstaaten ausgleichen will, um so den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu fördern. Der ESF trägt dazu bei, dass Arbeitsplätze geschaffen werden. Er unterstützt Menschen durch Ausbildung und Qualifizierung und hilft, Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt abzubauen. Ziel der Europäischen Union ist es, dass alle Menschen eine berufliche Perspektive erhalten. Jeder Mitgliedstaat entwickelt dabei im Rahmen eines Operationellen Programms eine eigene Strategie.
Wer wird gefördert?
Die finanziellen Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds können öffentliche Verwaltungen, Nichtregierungsorganisationen, Wohlfahrtsverbände sowie Sozialpartner erhalten, die im Bereich Beschäftigung und soziale Eingliederung aktiv sind. Eine Förderung einzelner Personen kann nicht beantragt werden. Sie erfolgt in den unterschiedlichen Programmen über Projektträger und die verantwortlichen Institutionen. Die Vergabe richtet sich nach Kriterien, die im Operationellen Programm Beschäftigung sowie in den einzelnen Förderrichtlinien der Partner festgelegt sind. Weitere Informationen zu den Förderrichtlinien lesen Sie in der Rubrik Service unter Publikationen.
Wen können Sie ansprechen?
Unter der Koordination des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sind an der Umsetzung des ESF-Programms beteiligt: das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung, das Arbeitsmarktservice, die Landesregierungen bzw. für Wien der Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds. ESF-Kontaktstellen und Ansprechpersonen finden Sie in der Rubrik Kontakt unter Förderstellen.
Hier können Sie das Operationelle Programm herunterladen

