Additionalität
Das Prinzip der Additionalität besagt, dass Finanzmittel der Strukturfonds nur unter der Voraussetzung bereitgestellt werden, dass hierdurch keine öffentlichen Struktur-ausgaben eines Staates ersetzt werden.
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Begleitausschuss
Für jedes Operationelle Programm wird ein Begleitausschuss eingerichtet, der sich mit der effektiven und ordnungsgemäßen Durchführung des Programms beschäftigt. Er wird vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz als Verwaltungsbehörde geleitet und besteht u.a. aus VertreterInnen der Bundesministerien, die ESF-Programme umsetzen, der Sozialpartner, Nichtregierungsorganisationen und der Europäischen Kommission.
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Beschäftigungspolitische Leitlinien
Diese Leitlinien wurden von der Europäischen Kommission vorgeschlagen und vom Rat angenommen. Sie stellen gemeinsame Prioritäten für die nationalen Beschäftigungs-politiken der Mitgliedstaaten dar und sind seit 2005 Teil der Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung. Sie gelten jeweils für einen Zeitraum von drei Jahren.
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Europäische Kommission
Die Europäische Kommission ist das ausführende Organ der Europäischen Union. Sie hat weitreichende Befugnisse in der Gesetzgebung, der Verwaltung, Aufsicht und Kontrolle und ist darüber hinaus an der Aufstellung und Durchführung des EU-Haushalts beteiligt.
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Europäische Territoriale Zusammenarbeit
Dieses Ziel ist neben dem Ziel Konvergenz und dem Ziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung eines der drei Ziele zur Finanzierung der Regionalpolitik im Zeitraum 2070 – 2013. Es dient der Verstärkung der Zusammenarbeit auf grenzübergreifender, transnationaler und interregionaler Ebene in den Bereichen städtische und ländliche Entwicklung, Entwicklung der Küstengebiete, Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen und Vernetzung der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Die Finanzierung erfolgt aus dem EFRE.
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Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Der EFRE ist der Teil der Strukturfonds, der den Abbau von Ungleichheiten zwischen den Regionen der Gemeinschaft zum Ziel hat. Dieser 1975 geschaffenen Fonds gewährt finanzielle Unterstützungen für die Entwicklung benachteiligter Regionen. Er konzentriert den Mitteleinsatz darauf, die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen zu verbessern.
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EUROPA 2020-Strategie
Europa braucht eine neue Strategie für Wachstum und Beschäftigung, um gestärkt aus der Krise herauszu-kommen und sich zukunftsfähig für die nächsten zehn Jahre aufzustellen. Dabei muss Europa kurz- und mittelfristige Antworten auf viele akute Herausforderungen finden wie etwa auf den Klimawandel, den demographischen Wandel und neue Anforderungen an Wirtschaft, Wettbewerbsfähigkeit und den sozialen Zusammenhalt im Rahmen der Globalisierung. Mit der EUROPA 2020-Strategie haben die Staats- und Regierungschefs am 17. Juni 2010 das Konzept verabschiedet, mit dem die Europäische Union diesen Herausforderungen in den nächsten zehn Jahren begegnen wird. Damit ersetzt EUROPA 2020 die bisherige Lissabon-Strategie, die im Jahr 2010 auslief.
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Europäischer Sozialfonds (ESF)
Der ESF wurde im Jahre 1957 gegründet und ist Teil der Strukturfonds der Europäischen Union. Er zielt auf die Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts ab. Zu diesem Zweck unterstützt er Maßnahmen, deren Ziel es ist, Arbeitslosigkeit zu verhindern, den Zugang zur Beschäftigung und die Beteiligung am Erwerbsleben zu verbessern, Qualifikationen und Fähigkeiten der Menschen zu fördern und Diskriminierungen auf dem Arbeitsmarkt zu bekämpfen.
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Evaluation
Als Evaluation bezeichnet man die (u.a. auf das Monitoring aufbauende) Erfolgskontrolle laufender oder abgeschlossener Projekte und Maßnahmen. Evaluierungen zum ESF-Bundesprogramm werden von externen Expertinnen und Experten durchgeführt. Sie werden die Ergebnisse und Wirkungen sowie die Effizienz ausgewählter Fördermaßnahmen analysieren.
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Förderperiode
Die Förderperiode beschreibt einen mehrjährigen Programmplanungszeitraum. Die aktuelle Förderperiode begann offiziell am 1. Januar 2007 und endet am 31. Dezember 2013.
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Gender-Budgeting
Ziel von Gender-Budgeting ist die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Ressourcenverteilung. Für das ESF-Bundesprogramm ist ein Gender-Budgeting Ansatz vorgesehen, der über das gesamte Programm konkrete Vorgaben über die Mittelverwendung festlegt. Es wird angestrebt, Frauen mit einem Anteil von etwa 50 Prozent der teilnahmebezogenen Programmausgaben zu beteiligen.
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Gender-Mainstreaming
Gender Mainstreaming bedeutet, bei allen gesellschaftlichen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern von vornherein und regelmäßig zu berücksichtigen. Gender Mainstreaming stellt eine langfristige Strategie dar, welche im Rahmen einer umfassenden Gleichstellungspolitik die gesetzlichen Maßnahmen und die gezielte Förderung von Frauen ergänzen soll. Der Begriff Gender Mainstreaming wurde bei der Weltfrauenkonferenz in Beijing (Peking) 1995 entwickelt. Als eine Methode, um die Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen, wurde Gender Mainstreaming 1997 in den “Amsterdamer Vertrag” der EU aufgenommen.
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Gleichstellung von Frauen und Männern
Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern ist eine in Artikel 2 und 3 EG-Vertrag verankerte Aufgabe der Europäischen Union. Bei ESF-Förderungen muss sichergestellt werden, dass die Chancengleichheit von Frauen und Männern bei der Ausarbeitung, der Durchführung, der Begleitung und der Evaluierung der Operationellen Programme gefördert wird. Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist ein Querschnittsziel im ESF-Bundesprogramm.
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Indikatoren
Ein Indikator ist – ganz allgemein gesehen – ein Hilfsmittel, welches dem Menschen gewisse Informationen übermittelt (bzw. anzeigt). Indikatoren dienen der Messung von Fortschritten hinsichtlich definierter Ziele. Das ESF-Programm des Bundes enthält Indikatoren, um den Umsetzungsfortschritt des Programms zu messen. Dabei werden für bestimmte Ziele Ergebnisindikatoren gebildet, die ausgehend von einem quantitativen Basiswert einen quantitativen Zielwert definieren.
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Kofinanzierung
Die Strukturfondförderprogramme der Europäischen Kommission gewähren Projekten keine Vollfinanzierung mit EU-Mitteln, Voraussetzung für die Förderung ist das Vorhandensein nationaler Finanzierungsquellen aus öffentlichen oder auch privaten Mittel. Hierfür bestehen Obergrenzen für die Zielgebiete. Die Beteiligung des ESF ist für Projekte zur Erreichung des Ziels Konvergenz auf maximal 75 Prozent und für das Ziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung auf maximal 50 Prozent begrenzt.
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Kohäsionsbericht
Alle drei Jahre wird von der Europäischen Kommission ein Kohäsionsbericht erstellt, um die Fortschritte im wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt innerhalb der EU zu dokumentieren. In dem Bericht werden die sozioökonomische Situation und die Prognosen für alle EU-Regionen anhand wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Indikatoren bewertet. Außerdem werden Wirkung und Beitrag der politischen Strategien und Maßnahmen der Mitgliedstaaten sowie derjenigen der EU und anderer Institutionen analysiert. Bis zu jedem neuen Kohäsionsbericht werden jährlich Fortschrittsberichte erstellt.
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Kohäsionspolitik
Die Kohäsionspolitik ist die Strategie der Europäischen Union zur Förderung und Unterstützung einer “harmonischen Entwicklung der Gemeinschaft als Ganzes” ihrer Mitgliedstaaten und ihrer Regionen. Die Kohäsionspolitik ist im Vertrag über die Europäische Union (Art. 174) festgeschrieben und soll den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt durch Verringerung der Unterschiede im Entwicklungsstand zwischen den Regionen stärken. Der Schwerpunkt liegt auf denjenigen Bereichen, die es der EU ermöglichen, sich den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu stellen und weltweit wettbewerbsfähig zu bleiben.
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Konvergenzziel
Das Ziel Konvergenz ist eines der drei Ziele der Regionalpolitik im Zeitraum 2007-2013. Durch die Mittel aus den ESF, dem EFRE, aber auch aus dem Kohäsionsfonds sollen Wachstum und Beschäftigung in den Regionen mit dem größten Entwicklungsrückstand gefördert werden. Als Zielregionen gelten alle Regionen, die unter 75 Prozent des durchschnittlichen Bruttoinlandsprodukts (BIP) je Einwohner der EU-25 liegen.
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Monitoring
Unter Monitoring versteht man die Dauerbeobachtung eines Systems. Für das Operationelle Programm werden finanzielle und materielle Verlaufsdaten sowie teilnehmerInnenbezogene Daten zu bestimmten Indikatoren verfasst.
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Nachhaltigkeit
Das Ziel der Nachhaltigkeit ist ein Querschnittsziel im Operationellen Programm für den ESF. Der Begriff der Nachhaltigkeit setzt sich aus drei Komponenten, dem Drei-Säulen-Modell der Nachhaltigkeit, zusammen: der ökologischen, der ökonomischen und der sozialen Nachhaltigkeit. Der Beitrag des Europäischen Sozialfonds zielt in erster Linie auf die soziale Dimension.
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Nationaler strategischer Rahmenplan (NSRP)
Der NSRP soll sicherstellen, dass die Förderung eines Mitgliedstaates mit den Prioritäten und den strategischen Zielen der EU-Kohäsionspolitik übereinstimmt. Auf nationaler Ebene ist er somit der Bezugsrahmen für die Operationellen Programme.
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Operationelles Programm (OP)
Das Operationelle Programm ist ein von einem Mitgliedstaat vorgelegter und von der EU-Kommission angenommener Plan zur Umsetzung der ESF-Aktivitäten.
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Publizität
Gemäß der geltenden EU-Verordnung ist ein Mitgliedstaat und die für das Operationelle Programm zuständige Verwaltungsbehörde verpflichtet, die Öffentlichkeit über ESF finanzierte Aktivitäten und deren Ergebnisse zu informieren. Wie dies umgesetzt wird, ist im Kommunikationsplan beschrieben.
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Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung
Das Ziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung ist eines der drei Ziele der EU-Regionalpolitik im Zeitraum 2007 – 2013. Es soll die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der Regionen fördern und Beschäftigung durch Vorwegnahme des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandels stärken.
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Strukturfonds
Strukturfonds sind die wichtigsten Instrumente für die Erreichung der strukturpolitischen Ziele. Strukturfonds funktionieren nach dem Prinzip der Kofinanzierung, das heißt, zur Finanzierung EU-geförderter Projekte müssen jeweils nationale Mittel des einzelnen Mitgliedstaates beigesteuert werden. Förderungen betreffen die Bereiche Forschung und Entwicklung, Infrastruktur und Verkehrswirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Regionalentwicklung sowie Umwelt und Energie. In der Förderperiode 2007 bis 2013 erfolgt die Finanzierung über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds (ESF) und den Kohäsionsfonds für die wirtschaftlich schwächsten Mitgliedstaaten (für Österreich nicht relevant).
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Technische Hilfe
Durch die Technische Hilfe können Maßnahmen zur Vorbereitung, Verwaltung, Begleitung, Bewertung, Information und Kontrolle des Operationellen Programms gefördert werden.
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Verwaltungsbehörde
Die Verwaltungsbehörde ist jene Stelle, die das Operationelle Programm verwaltet und für dessen Durchführung verantwortlich ist. In Österreich ist das das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.

