27. April 2018

Jetzt einreichen! Projekte im Rahmen eines Gemeinsames Aktionsplans der Europäischen Kommission

Die Europäische Kommission ruft interessierte öffentliche Institutionen und deren Partner auf, Anträge einzureichen für Projektvorhaben, die im Rahmen eines Gemeinsamen Aktionsplanes (Joint Action Plan) abgerechnet werden.

Ein Gemeinsamer Aktionsplan charakterisiert sich durch Ergebnisorientierung und die Nutzung vereinfachter Kostenoptionen. Ausgewählte Output- und Ergebnisindikatoren sind mit entsprechenden Einheitskosten oder Pauschalbeträgen verknüpft, so dass es möglich ist, Zahlungen entsprechend dem jeweils erreichten Leistungsniveau zu tätigen.

Mit dem Gemeinsames Aktionsplan wird eine spezifische Herausforderung mit einem definierten Vorhaben beantwortet, die in Relation zu den ESF-spezifischen thematischen Zielen stehen: Langzeitarbeitslosigkeit, Jugendarbeitslosigkeit, Integration von MigrantInnen, Bildung/Weiterbildung.

Mit dem geplanten Gemeinsamen Aktionsplan können bis 90% der Kosten mit Mitteln der Europäischen Kommission ko-finanziert werden.

Einreichfrist: 19. Juli 2018

Weitere Informationen auf der Website der Europäischen Kommission.

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