Aktive Inklusion

1. Wie viel Geld steht zur Verfügung (ESF+ nationale Mittel)?

  • Über 274 Millionen Euro werden in der Förderperiode 2014-2020 in die Armutsbekämpfung investiert.

2. Was sind die Ziele in dieser Investitionspriorität?

  • Schrittweise Inklusion von Personengruppen, mit arbeitsmarktrelevanten Problemlagen und Hemmnissen beim Zugang zu einer Beschäftigung
  • Verringerung von Armut trotz Erwerbstätigkeit im Hinblick auf eine existenzsichernde Beschäftigung

3. Was sind mögliche Maßnahmen?

  • Zielgruppenangepasste Stabilisierung durch Beratung, Betreuung, Qualifizierung und Beschäftigungs-projekte
  • Roma-Empowerment für den Arbeitsmarkt
  • Angebote für ausgegrenzte Jugendliche und junge Erwachsen
  • Pilotprojekte zur Frühkindlichen Förderung
  • Prävention und Verbesserung der Erwerbssituation von „Working Poor“

4. Welche möglichen Zielgruppen sind angesprochen?

  • Marginalisierte Gruppen mit geringer Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit zB. Menschen mit Behinderung, Migrationshintergrund, niedriger Qualifizierung
  • Roma/Romnia
  • Jugendliche, die weder in Beschäftigung noch in Ausbildung sind (NEETS)
  • Personen, die trotz Beschäftigung armutsgefährdet sind (working poor)

5. Wer sind die Umsetzer?

  • Bundesländer
  • Bundesministerium für Arbeit, III/A/ST
  • Landesregierung Burgenland (Referat Frauenangelegenheiten + Abteilung 6)
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