Unterstützung der Arbeitsmarktintegration und Verbesserung der Erwerbschancen
Ziel des Calls ist es, gemäß Priorität 3, ESO 4.8 (M5) des österreichischen Programms (siehe Link unten), Maßnahmen zur Unterstützung der Arbeitsmarktintegration und Verbesserung der Erwerbschancen für Menschen zu fördern, die von Armut bedroht oder betroffen sind. Die Maßnahmenarten laut Priorität 3, (1) weisen u.a. folgende Charakteristika auf:
– Einzelmaßnahmen zu Qualifizierung, Beschäftigung und Unterstützung, die aufeinander abgestimmt sind.
– Angebote wie beispielsweise Clearing, Coaching, begleitende Beratung, Orientierung und Praktika als flankierende Maßnahmen zur Unterstützung der Arbeitsmarktintegration
– Maßnahmen zur Verbesserung der strukturellen Rahmenbedingungen
für den Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung/zum Arbeitsmarkt abzielen
– Qualifizierungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Anerkennung non-formal erworbener Kompetenzen
– Beschäftigungsmöglichkeiten im Kontext von sozialen Unternehmen sowie öffentliche geförderte Beschäftigung
Das österreichische Programm finden Sie hier: https://www.esf.at/wp-content/uploads/2025/12/sfc2021-PRG-2021AT05FFPR001-3.0-1.pdf
Die Höhe der Ko-Finanzierung durch den ESF+ beträgt 40 % der förderfähigen Kosten. Die nationale Ko-Finanzierung in Höhe von 60 % der Mittel ist durch die*den Förderwerber*in selbst beizubringen und bei der Einreichung des Förderantrags zu belegen (zB mittels Absichtserklärung einer nationalen Förderstelle, Erklärung zu Eigenmitteln etc.).
Einreichfrist: 09.07.2026 – 04.09.2026
Förderzeitraum: 01.01.2027 – 31.12.2027
Weiterführende Infos: Calldokument (IDEA Nr. 246)
Einreichung
Die Einreichung für Projektträger*innen erfolgt über die ESF+ Datenbank IDEA: IDEA – PROJEKTTRÄGER*INNEN
Bitte beachten Sie, dass zunächst eine Registrierung für IDEA abzuschließen ist: IDEA – PROEJKTTRÄGER*INNEN REGISTRIERUNG