Schwerpunkte

Querschnittsziele

In allen Schwerpunkten des ESF+ Programms sollen übergeordnete Prinzipien, die sogenannten Querschnittsziele, berücksichtigt werden. Damit sollen breitere soziale Werte und Ziele, unabhängig von dem spezifischen thematischen Fokus der Projekte gefördert werden. In Österreich sind das: Nachhaltigkeit, Gleichstellung von Frauen und Männern und Nichtdiskriminierung

Videos aus den Infoveranstaltungen zu den ESF+ Querschnittszielen:

Antidiskriminierung, Gleichstellung der Geschlechter, Ökologische Nachhaltigkeit, Antragstellung und Projektumsetzung

Das ESF+ Programm der Förderperiode 2021-2027 enthält folgende Schwerpunkte:

Spezifisches Ziel

Förderung einer ausgewogenen Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern, gleicher Arbeitsbedingungen sowie einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, unter anderem durch Zugang zu erschwinglicher Kinderbetreuung und zu Betreuungsleistungen für abhängige Personen (ESF+)

Maßnahmen

  • Ansätze zur Verringerung der geschlechtsspezifischen Einkommensunterschiede:
  • Förderung einer besseren Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
  • Abbau von Geschlechterstereotypisierung

Budget

Über 28 Millionen Euro an ESF+ Mittel werden  in die Vereinbarkeit und Gleichstellung investiert.

Förderstellen

  • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
  • alle Bundesländer

Spezifisches Ziel

Förderung der Anpassung von Arbeitskräften, Unternehmen sowie Unternehmerinnen und Unternehmern an Veränderungen, Förderung eines aktiven und gesunden Alterns sowie Förderung eines gesunden und gut angepassten Arbeitsumfelds, in dem Gesundheitsrisiken bekämpft werden (ESF+)

Maßnahmen

  • Projektvorbereitende Analysen und Machbarkeitsstudien
  • Beratungsangebote für Betriebe zur Bewältigung der spezifischen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der Digitalisierung inkl. Coaching, Unterstützung und Beratung zur Weiterbildung deren Beschäftigter, insbesondere jener, die älter als 45 Jahre sind,
  • Wissenschaftliche Begleitung zur (Weiter-)Entwicklung von Maßnahmen des aktiven Alterns im Betrieb und für Beschäftigte 45+ (insb. im Zusammenhang mit Veränderungen im Zuge der Digitalisierung) mit Fokus auf partizipatorische Ansätze in Unternehmen für die Implementierung digitaler Tools sowie auf Weiterbildungsbedarfe im Bereich „digitale Kompetenzen“,
  • Informationsmaterialien und Sensibilisierungsmaßnahmen zu Themen wie demografischer Wandel, alter(n)sgerechte Arbeitsbedingungen, Digitalisierung der Arbeitswelt, Bedeutung von (Re-)Qualifizierung, Altersdiskriminierung etc.

Budget

Über 8 Millionen Euro an ESF+ Mittel werden  in aktives und gesundes Altern investiert.

Förderstellen

  • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Spezifisches Ziel

Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere von benachteiligten Gruppen (ESF+)

Maßnahmen

  • Maßnahmen zur Unterstützung der Arbeitsmarktintegration und Verbesserung der Erwerbschancen
  • Unterstützungs- und Stabilisierungsangebote im Vorfeld der Arbeitsmarktintegration
  • Aktive Inklusion von Menschen mit Behinderungen in den Regelarbeitsmarkt, um die größtmögliche Teilhabe in der Arbeitswelt und die Herstellung von Chancengleichheit im weitesten Sinn zu erreichen

Budget

Über 114 Millionen Euro an ESF+ Mittel werden  in die aktive Inklusion investiert.

Förderstellen

  • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
  • alle Bundesländer

Spezifisches Ziel

Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung einschließlich des entsprechenden Abschlusses, insbesondere für benachteiligte Gruppen, von der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung über die allgemeine Bildung und die berufliche Aus- und Weiterbildung bis hin zur höheren Bildung und Erwachsenenbildung, sowie Erleichterung der Lernmobilität für alle und der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen (ESF+)

Maßnahmen

  • Im Schulbereich sollen zum einen Maßnahmen umgesetzt werden, die auf Verbesserung der Bildungsergebnisse abzielen, um insbesondere von lernschwachen Schülerinnen und Schülern (v.a. im Bezug auf den sozioökonomischen Hintergrund und Migrationshintergrund) einen frühzeitigen Schulabbruch zu verhindern.
  • Am Übergang Schule-Ausbildung-Beruf sollen Jugendliche mit Behinderungen bzw. Assistenzbedarf durch ein differenziertes System an Angeboten der ‚Beruflichen Assistenzen‘ unterstützt werden wie zum Beispiel Beratung und Begleitung an der Heranführung an den Arbeitsmarkt, Betreuungsmaßnahmen zur Nachreifung, Begleitung und Unterstützung bei der Berufsausbildung. Diese Angebote spielen auch eine wichtige Rolle bei der „AusBildung bis 18“, da mit diesen auch jene Jugendliche erreicht werden können, die sonst vorzeitig das Bildungs- bzw. Ausbildungssystem verlassen würden.

Budget

Über 128 Millionen Euro an ESF+ Mittel werden  in die Verringerung des vorzeitigen Schulabbruchs investiert.

Förderstellen

  • Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
  • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Spezifisches Ziel

Förderung des lebenslangen Lernens, insbesondere von flexiblen Möglichkeiten für Weiterbildung und Umschulung für alle unter Berücksichtigung unternehmerischer und digitaler Kompetenzen, bessere Antizipation von Veränderungen und neuen Kompetenzanforderungen auf der Grundlage der Bedürfnisse des Arbeitsmarkts, Erleichterung beruflicher Übergänge und Förderung der beruflichen Mobilität (ESF+)

Maßnahmen

  • zielgruppenorientierte und anbieterneutrale Bildungsberatungsnetzwerke
  • das Angebot der Basisbildung in ganz Österreich (mit Ausnahme Burgenland) für Jugendliche und Erwachsene, um nach Beendigung der schulischen Ausbildung
  • den Erwerb relevanter Kompetenzen (Kompetenz in Deutsch, Mathematik und digitale Kompetenzen) zu ermöglichen.
  • Angebote zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses
  • bundesweit einheitliche Standards für ErwachsenenbildnerInnen und BeraterInnen
  • „Bildungsmarketing“ (Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung für den Wert von Bildung)

Budget

Über 78 Millionen Euro an ESF+ Mittel werden  in den Zugang zu lebenslangem Lernen investiert.

Förderstellen

  • Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
  • Burgenland

Im Rahmen des ESF+ Programm Beschäftigung Österreich 2021-27 wird soziale Innovation als ein Konzept zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen und zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts verstanden, das auf Partnerschaften zwischen Behörden dem privaten Sektor und der Zivilgesellschaft beruht. Gleichzeitig lebt soziale Innovation vom Wissensaustausch und von Netzwerken und gerade hier sollen im Rahmen des ESF+ auch Aktivitäten gesetzt werden. Unterstützung soll hierbei auch durch Aktivitäten des nationalen Kompetenzzentrums für Soziale Innovation (Soziale Innovation Plus) erfolgen.

  • Radikale Innovation: ProjektträgerInnen sind aufgerufen, innovative Konzepte zur Bewältigung aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen zu entwickeln, für die noch keine ausreichende Lösung in ihrer Region existiert.
  • Inkrementelle Innovation: Hier sollen bereits bestehende innovative Ansätze und/oder Projekte aus anderen EU-Förderprogrammen, die bisher nur in geringem Ausmaß genutzt wurden, an die örtlichen Gegebenheiten angepasst, pilotiert und/oder evaluiert werden. Ziel ist es, diese in eine breitere Anwendung zu bringen.

Spezifische Ziele

Förderung des lebenslangen Lernens + Förderung der aktiven Inklusion

Maßnahmen

  • Maßnahmen im Bereich Lebenslanges Lernen sollen dazu beitragen, strukturelle Benachteiligungen in Bildungsprozessen zu reduzieren, die Bildungschancen benachteiligter Personen zu erhöhen und Zugangsbarrieren zur Bildung abzubauen.
  • Maßnahmen im Hinblick auf das spezifische Ziel Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere von benachteiligten Gruppen

Budget

Über 13 Millionen Euro an ESF+ Mittel werden  in die soziale Innovation investiert.

Förderstellen

  • Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
  • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
  • alle Bundesländer

Spezifisches Ziel

Regionen und Menschen in die Lage versetzen, die sozialen, beschäftigungsspezifischen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des Übergangs zu den energie- und klimapolitischen Vorgaben der Union für 2030 und des Übergangs der Union zu einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 unter Zugrundelegung des Übereinkommens von Paris zu bewältigen (JTF)

Maßnahmen

  • Maßnahmen zur gezielten Berufsberatung und -orientierung, Aktivierung und Betreuung, Information und Branchenvorstellung, Erhebung der Bedarfe und Entwicklungsmöglichkeiten in der Region
  • Maßnahmen zur Ausbildung, Weiterqualifizierung, Umschulung und/oder Erweiterung der beruflichen Fähigkeiten
  • Maßnahmen zur Erweiterung der Qualifikationen und Stärkung der Chancen am Arbeitsmarkt durch Beschäftigungsprojekte

Budget

Über 57 Millionen Euro an ESF+ Mittel werden  mit dem JTF investiert.

Förderstellen

  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Steiermark

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