Basisbildung für benachteiligte Personen nach dem Länder-Bund-Fördermodell 2027-2029
Beim gegenständlichen Call handelt es sich um einen Call, der generell auf die im Programm ESF+ Beschäftigung Österreich & JTF 2021-2027 beschriebenen Maßnahmen der Priorität 5, ESO4.7 „Förderung des lebenslangen Lernens, insbesondere von flexiblen Möglichkeiten für Weiterbildung und Umschulung für alle unter Berücksichtigung unternehmerischer und digitaler Kompetenzen, bessere Antizipation von Veränderungen und neuen Kompetenzanforderungen auf der Grundlage der Bedürfnisse des Arbeitsmarktes, Erleichterung beruflicher Übergänge und Förderung der beruflichen Mobilität“ entsprechend aufmerksam machen soll. Bei der Formulierung dieser Maßnahmen wurde besonderes Augenmerk auf das partnerschaftliche Prinzip gelegt. Mit dem Call „Basisbildung für benachteiligte Personen nach dem Länder-Bund-Fördermodell 2027-2029“ sollen im Burgenland tätige Erwachsenenbildungseinrichtungen aufgefordert werden, Projekte im Bereich Basisbildung einzureichen.
Die gemäß diesem Aufruf finanzierten Bildungsmaßnahmen sind Teile der „Initiative Erwachsenenbildung“ und verfolgen folgende Ziele:
- Jugendlichen und Erwachsenen auch nach Beendigung der schulischen Ausbildungsphase den Erwerb grundlegender Kompetenzen und Bildungsabschlüsse unentgeltlich zu ermöglichen,
- Zielgruppe sind Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr mit Basisbildungsbedarf, ungeachtet ihrer Herkunft, ihrer Erstsprache oder eventuell vorliegender Schulabschlüsse,
- die Bildungsangebote fördern etwa den Erwerb von Sprachkompetenzen in Deutsch und einer anderen Sprache, mathematische Kompetenzen, digitale Kompetenzen und Lernkompetenzen,
- die Bildungsangebote werden flächendeckend und regional ausgewogen angeboten,
- die Bildungsangebote sind qualitativ hochwertig und den Bedürfnissen der Zielgruppe entsprechend gestaltet,
- die Bildungsangebote zielen auf Anschlussfähigkeit und weiterführende Perspektiven der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ab. Die Abwicklung im Bereich Basisbildung erfolgt inhaltlich nach dem Programmplanungsdokument der Initiative Erwachsenenbildung bzw. nach der diesbezüglichen 15a-Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses.
Voraussetzung für die Einreichung von Projekten ist die vorherige Akkreditierung des Angebots durch die Akkreditierungsgruppe der IEB. Diese Akkreditierung muss zu Projektbeginn vorliegen. Zum Call sind alle im Burgenland tätigen Erwachsenenbildungsorganisationen zugelassen, die die oben zitierten Voraussetzungen erfüllen. Voraussetzung für die Einreichung ist die vorherige Zertifizierung durch eine externe Qualitätssicherung (z. B. LQW, ÖCERT o. Ä). Diese Zertifizierung muss zu Projektbeginn vorliegen.
Einreichfrist: 08. Oktober 2026 – 16. November 2026
Durchführungszeitraum: 01. März 2027 – 30. Juni 2029
Weiterführende Infos: Calldokument (IDEA Nr. 253)
Einreichung
Die Einreichung für Projektträger*innen erfolgt über die ESF+ Datenbank IDEA: IDEA – PROJEKTTRÄGER*INNEN
Bitte beachten Sie, dass zunächst eine Registrierung für IDEA abzuschließen ist: IDEA – PROEJKTTRÄGER*INNEN REGISTRIERUNG