Amt der Burgenländischen Landesregierung

Maßnahmen im Bereich LLL für bildungsbenachteiligte Gruppen/SEK Projektkosten 2027-2029

Frist Frist bis 16. November 2026
Typ Förderung
Kategorie Zugang zu Lebenslangem Lernen

Beim gegenständlichen Call handelt es sich um einen Call, der generell auf die im Programm ESF+ Beschäftigung Österreich & JTF 2021-2027 beschriebenen Maßnahmen der Priorität 5, ESO4.7 „Förderung des lebenslangen Lernens, insbesondere von flexiblen Möglichkeiten für Weiterbildung und Umschulung für alle unter Berücksichtigung unternehmerischer und digitaler Kompetenzen, bessere Antizipation von Veränderungen und neuen Kompetenzanforderungen auf der Grundlage der Bedürfnisse des Arbeitsmarktes, Erleichterung beruflicher Übergänge und Förderung der beruflichen Mobilität“ entsprechend aufmerksam machen soll.

 Ziel des Projektes ist der Ausbau von Angeboten zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses in der Initiative Erwachsenenbildung. Einreichung und Projektumsetzung sind das Programm ESF+ Beschäftigung Österreich & JTF 2021-2027 sowie an die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses (Initiative Erwachsenenbildung) gebunden. Bei der Formulierung dieser Maßnahmen wurde besonderes Augenmerk auf das partnerschaftliche Prinzip gelegt.

Folgende Schwerpunktsetzungen gelten für die ausgewählten Projekte:

Es soll durch qualitätsvolle Angebote zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses sowie durch begleitende Maßnahmen und Kompetenz- und Anerkennungsmodelle ein gleichwertiger Zugang zu hochwertiger Bildung realisiert werden. Darüber hinaus gilt es, die digitalen Kompetenzen zu verbessern sowie verstärkt digitale Vermittlungsinstrumente einzusetzen.

Das Land Burgenland finanziert daher im Rahmen des Programms ESF+ Angebote zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses mit dem Ziel Personen ohne oder mit negativem Abschluss der Pflichtschule den Pflichtschulabschluss nach Beenden der Schulzeit zu ermöglichen. Ein positiver Pflichtschulabschluss wird immer stärker zur Voraussetzung, um eine Lehrstelle zu finden, eine Berufsausbildung zu absolvieren und damit insgesamt über intakte Chance auf dem Arbeitsmarkt zu verfügen. Die grundlegenden Kompetenzen, die mit einem positiven Pflichtschulabschluss verbunden sind, bilden aber auch eine wichtige Voraussetzung für weitere Lernprozesse im sprachlichen, kulturellen und sozialen Bereich sowie für Zugänge zu höherer Bildung. Dem Nachholen des Pflichtschulabschlusses kommt deshalb als bildungspolitisches Bindeglied zu höheren Bildungsabschlüssen und weiterführenden Qualifizierungsmaßnahmen große Bedeutung zu.

Voraussetzung für die Einreichung von Projekten ist die vorherige Zertifizierung durch eine externe Qualitätssicherung (z. B. LQW, ÖCERT o. Ä). Diese Zertifizierung muss zu Projektbeginn vorliegen. Für Angebote im Bereich des Nachholens des Pflichtschulabschlusses ist die Akkreditierung des Angebots durch die Akkreditierungsgruppe der IEB Voraussetzung. Diese Akkreditierung muss ebenfalls zu Projektbeginn vorliegen. Zum Call sind alle im Burgenland tätigen Erwachsenenbildungsorganisationen zugelassen, die die oben zitierten Voraussetzungen erfüllen.

Einreichfrist:                                 08. Oktober 2026 – 16. November 2026

Durchführungszeitraum:        01. April 2027 – 30. Juni 2029

Weiterführende Infos:             Calldokument (IDEA-Nr. 254)

Einreichung

Die Einreichung für Projektträger*innen erfolgt über die ESF+ Datenbank IDEA:  IDEA – PROJEKTTRÄGER*INNEN

Bitte beachten Sie, dass zunächst eine Registrierung für IDEA abzuschließen ist:  IDEA – PROEJKTTRÄGER*INNEN REGISTRIERUNG

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