Antragsstellung ESF+/JTF

Calls und Ausschreibungen

Förderungen erfolgen grundsätzlich auf Basis von sogenannten Calls, in denen zur Projekteinreichung aufgerufen wird. Diese werden von den Förderstellen zu den entsprechenden Schwerpunkten vorbereitet und auf der ESF Website veröffentlicht. Maßnahmen können auch nach dem Bundesvergabegesetz ausgeschrieben werden. Die Nachricht zur Ausschreibung erfolgt ebenfalls auf der ESF Website. (Link zu allen Förderungen und Vergaben)

Einrichtungen, Organisationen und Unternehmen können ESF-Fördermittel beantragen, indem sie sich auf einen aktuellen Projektaufruf (Call) bewerben. Privatpersonen können keinen Förderantrag stellen. Sie profitieren über ihre Teilnahme an ESF-geförderten Projekten und Förderprogrammen. Projekte werden anhand von Auswahlkriterien ausgewählt und von den Projektträgern umgesetzt.

Bedingungen

Die Ko-finanzierung durch ESF Mittel ist an eine Reihe von Bedingungen gebunden, die in einer Sonderrichtlinie (Link zum gesetzlichen Rahmen) geregelt sind. Maßnahmen werden nur gefördert, wenn unter anderen folgenden Pflichten erfüllt sind:

  • Einhaltung der inhaltlichen Prioritäten, Zielen und Maßnahmen des Operationellen Programms
  • Vorfinanzierung der Projektkosten
  • Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit
  • Aufbewahrung sämtlicher das Projekt und seine Finanzierung betreffenden Unterlagen und Belege für 10 Jahre
  • Mitteilungen an die Förderstelle z.B. bei Verzögerung oder Änderung des Vorhabens

Beachtung der Querschnittsziele

Anwendung der Publizitätsvorschriften

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