ESF 2014-2020
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Finanzinstrument der Europäischen Union (EU) für Sozialpolitik und Investitionen in Menschen. Der ESF fördert Maßnahmen
- zur Vermeidung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit,
- zur Erweiterung des Ausbildungsangebots
- und für eine verbesserte Funktionsweise des Arbeitsmarktes.
Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU sowie den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union zu verbessern. Dafür stellt der ESF den Mitgliedsstaaten bereits seit 1957 Mittel zur Verfügung. Die einzelnen Mitgliedstaaten verständigen sich gemeinsam mit der Europäischen Kommission über die Vergabe von ESF-Fördermitteln im Rahmen eines oder mehrerer operationeller Programme (OP). In den operationellen Programmen sind die Schwerpunkte und Ziele der ESF-Maßnahmen festgelegt. Hier das Operationelle Programm (OP) Österreichs zur Umsetzung des Europäischen Sozialfonds (ESF) inkl. REACT-EU (pdf) als Download.
Der ESF gehört neben dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) und dem Kohäsionsfonds zu den Struktur- und Investitionsfonds der Europäischen Union (ESI-Fonds).
Der Mitteleinsatz der ESI-Fonds soll einen Beitrag zur Erreichung der Europa 2020-Zielsetzungen für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum leisten. Demzufolge investiert der Europäische Sozialfonds in Österreich in den Bereichen Arbeit, Bildung und Armutsbekämpfung und legt einen Fokus auf die soziale Eingliederung insbesondere von benachteiligten bzw. von Ausgrenzung bedrohten Personengruppen.
Budget
Der aktuelle Förderzeitraum läuft von 2014 bis 2020. In dieser Zeit stehen in Österreich 875.739.295 Euro für Arbeitsmarkt- und Qualifizierungsprojekte zur Verfügung. Rund die Hälfte der Kosten (mehr als 442 Millionen Euro) können vom ESF getragen werden.
Eine Finanzierung aus dem Europäischen Mitteln wird immer mit nationalen Finanzierungsquellen ergänzt. Diese Ko-Finanzierung ist von Region zu Region unterschiedlich und hängt von deren relativem Wohlstand ab (Brutto-Inlandsprodukt im EU-Durchschnitt). In Österreich liegt der nationale Ko-Finanzierungssatz für alle Bundesländer (sogenannte „stärker entwickelten Regionen”) außer dem Burgenland bei 50%. Im Burgenland, einer „Übergangsregion“, werden hingegen 60% der Projektkosten aus dem ESF gezahlt.