Schwerpunkte

Das Operationelle Programm des ESF definiert thematische Ziele anhand von drei Prioritätsachsen:

  1. Die Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte
  2. die Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung
  3. Investition in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen.

Jedem Ziel sind sogenannte „Investitionsprioritäten“ zugeordnet, die die Schwerpunkte bei den Aktivitäten und damit den Mitteleinsatz bestimmen. Anders als in der Förderperiode 2007-2013 ist das Burgenland erstmalig im OP 2014+ als eigene Prioritätsachse (4) integriert. Das Burgenland hat als einziges Bundesland den Status „Übergangsregion“ und setzt regionale Prioritäten.

Lesen Sie hier die Investitionsprioritäten für Österreich auf einen Blick inklusive aller Infos zu Zielen, Maßnahmen und Förderstellen:

REACT-EU Gleichstellung von Frauen und Männern Aktives und gesundes Altern Aktive Inklusion Verringerung des vorzeitigen Schulabbruchs Zugang zu Lebenslangen Lernen Beschäftigung für Arbeitssuchende Anpassung an den Wandel Technische Hilfe

Querschnittsthemen sind Themen, die in allen Fördermaßnahmen des ESF berücksichtigt werden.

Dazu gehören:

  • Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung. Die aktive soziale Eingliederung und Barrierefreiheit bilden die Leitprinzipe des österreichischen ESF Programms. Dieses zielt demnach auf die aktive Einbindung insbesondere von benachteiligten bzw. von Ausgrenzung bedrohten Personengruppen ab. Daher kümmert sich der ESF um geeignete Maßnahmen, die den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien, sowie zu anderen Einrichtungen, Produkten und Dienstleistungen gewährleisten.
  • Auch die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern ist im Sinne von Gender Mainstreaming ein durchgängiges Leitprinzip des österreichischen ESF Programms. Für die geförderten Maßnahmen bedeutet dies, dass es keine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts geben darf.
  • Bei der Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge wird ebenfalls überprüft inwieweit die Anwendung grüner Kriterien und des Querschnittthemas „Nachhaltige Entwicklung“ relevant ist, und im Bedarfsfeld bei der Vergabe entsprechend berücksichtigt.
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