Niederschwellige Angebote im Bereich Beschäftigung für Sozialunterstützungsbeziehende
Dieser Call wird unter Beteiligung von Land Steiermark und Stadt Graz als nationale Kofinanzierungspartner*innen durchgeführt.
Die ZwiSt Steiermark lädt interessierte Förderwerber*innen ein, am Call teilzunehmen und Anträge zur Durchführung von Vorhaben über die ESF-Datenbank IDEA einzureichen. Anträge können ausschließlich über die ESF-Datenbank IDEA in elektronischer Form eingebracht werden (Registrierung zu IDEA unter https://userapp.idea-esfplus.gv.at/register). Es ist nötig, mit elektronischen Signaturen zu arbeiten.
Gegenständlicher Call bezieht sich auf Investitionspriorität 3 „Bekämpfung von Armut und Förderung der aktiven Inklusion“ des ESF+ Programms Beschäftigung Österreich & JTF 2021-2027. Für die Steiermark adressiert zudem die Arbeitsmarktpolitische Strategie Steiermark 2030 wesentliche Zielsetzungen, die in Übereinstimmung mit den Zielen des ESF+ Programms stehen.
Auf Basis dieses strategischen Handlungsrahmens ist es Ziel des vorliegenden Calls, Maßnahmen zu fördern, die eine Verbesserung der Teilhabechancen von am Arbeitsmarkt benachteiligten Gruppen vorsehen. Mit niederschwelligen Beschäftigungsprojekten sollen Menschen, die in der Steiermark Leistungen aus der Sozialunterstützung beziehen und beim AMS vorgemerkt sind, durch ein bedarfsorientiertes, stufenweises Heranführen an Beschäftigung und den Arbeitsmarkt unterstützt werden. Besondere Berücksichtigung sollen ältere Beziehende von Sozialunterstützungsleistungen erfahren. Männer und Frauen sollten im ungefähren Verhältnis von 50:50 aufgenommen werden.
Das Angebot soll an den Strukturen bestehender Beschäftigungsprojekte am 2. Arbeitsmarkt in der Steiermark anknüpfen und an der individuellen Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmer*innen ansetzen. In einem ersten Schritt soll die Beschäftigungsfähigkeit abgeklärt und darauffolgend durch niederschwellige Beschäftigungsmaßnahmen sukzessive so weit gesteigert werden, dass eine weiterführende Teilhabe am 2. oder 1. Arbeitsmarkt möglich wird (z.B. Beschäftigungsverhältnis, Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitischen Schulungsmaßnahme, einer Trainings- oder Weiterbildungsmaßnahme usw.). Durch sozialpädagogische Begleitung sollen durch gemeinsames Erarbeiten individueller Lösungsstrategien die multiplen Problemlagen entschärft und somit die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit gefördert werden.
Die Laufzeit des Projekts bzw. der Projekte beträgt 12 Monate ab 01.01.2027. Es besteht – vorbehaltlich der jeweiligen Genehmigung und Zurverfügungstellung der nationalen Kofinanzierung – eine Option auf Aufstockung mit Verlängerung. Im Falle einer Vertragsverlängerung steigt die Planzahl gemeinsam mit den für den Verlängerungszeitraum gewährten Fördermitteln. Die detaillierte inhaltliche Beschreibung des Calls ist in der Anlage „Callpaper NABS“ als PDF verfügbar.
Das Projektvolumen einer Projekteinreichung (Projektkosten minus Einnahmen) muss zumindest € 200.000,– betragen.
Inhaltliche Anfragen zum Call können bis spätestens 01.09.2026 gestellt werden. Antrags- und förderungsrelevante Kommunikation ist laut ESF-Vorgaben ausschließlich über das Korrespondenz-Tool in der Datenbank IDEA zu führen. Bitte haken Sie als Empfängerinnen bei der ZwiSt immer die folgenden 4 Personen an: Katharina Heiland, Christina Saxton, Eva Zipper und Ute Gubensäk.
Einreichfrist: 03.08.2026 – 11.09.2026
Förderzeitraum: 01.01.2027 – 31.12.2027
Weiterführende Infos: Calldokument (IDEA Nr. 252)
Einreichung
Die Einreichung für Projektträger*innen erfolgt über die ESF+ Datenbank IDEA: IDEA – PROJEKTTRÄGER*INNEN
Bitte beachten Sie, dass zunächst eine Registrierung für IDEA abzuschließen ist: IDEA – PROEJKTTRÄGER*INNEN REGISTRIERUNG