BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF)

Fortführung des Programms „weiterlernen“ zur außerschulischen Lernunterstützung für Schüler/innen – ACHTUNG: Einreichtfrist verlängert bis 09.02.2024!

Frist Frist abgelaufen
Typ Förderung
Kategorie Verringerung des vorzeitigen Schulabbruchs

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung fördert als zwischengeschaltete Stelle Projekte zu folgendem Schwerpunkt:  Schülerinnen und Schüler, insbesondere aus sozial schwächeren und bildungsfernen Familien sowie aus geflüchteten Familien (Ukraine) bekommen häufig zu wenig Lernunterstützung. Deshalb soll ein maßgeschneidertes Lernhilfeangebot weiterhin kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Das Angebot soll für Schüler/innen treffsicher und leicht zugänglich sein. Die Plattform #weiterlernen ist als gemeinsame Initiative des BMBWF, der Innovationsstiftung für Bildung sowie NGOs, Unternehmen und Bildungsakteur/innen im April

2020 gestartet und soll fortgesetzt werden. Im Rahmen dieses Calls werden jene Projekte gefördert, die die höchste Bewertung im Auswahlverfahren erreichen. Es ist vorgesehen mittels diesem Call mehrere Projekte zu fördern. Projektpartnerschaften sind nicht möglich.

 

Ziele bzw. Instrumente sind:

  1. Individuelle (digitale) Lernunterstützung und -begleitung für bildungsbenachteiligte Schülerinnen und Schüler inklusive Sprachförderung in Deutsch;
  2. begleitende Beratungstätigkeiten für jene Schüler/innen, die am Programm teilnehmen oder Unterstützungstätigkeiten zur Bewältigung des Schulalltags benötigen;

Die Antragstellung und Abwicklung der Lernunterstützung wird im Sinne eines One-Stop-Shops über die Plattform weiterlernen.at abgewickelt und dient als zentrale Informationsplattform für Interessierte und Bildungsanbieter.  Die Zuweisung der Teilnehmer/innen zum Lernangebot erfolgt über diese Plattform. Die Zusammenarbeit mit den Anbietern der Plattform ist daher für Bildungsanbieter verpflichtend. Zielgruppe sind bildungsbenachteiligte Schülerinnen und Schüler aller Schulstufen.

Für interessierte Anbieter wird am 10. Jänner 2024 um 13 Uhr eine Online-Informationsveranstaltung zum Call und zur Antragstellung angeboten. Ihre Anmeldung richten Sie bitte an esf-eb@bmbwf.gv.at. Danach erhalten Sie einen Zugangslink zur Veranstaltung.

Förderzeitraum: 18.12.2023 – 31.12.2026

Versionierung des Calls: Call Dokument V2 (Verlängerung 09.02.2024)

Weiterführende Infos: Call Dokument (Version 1)

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