Amt der Vorarlberger Landesregierung

Integrationsleasing

Frist Frist abgelaufen
Typ Förderung
Kategorie Bekämpfung von Armut und Aktive Inklusion

Der Zugang zu den Transit-Dienstverhältnissen (Beschäftigungsphase) erfolgt über eine Vorbereitungsphase (BBE). Je nach Betreuungsbedarf erfolgt nach der Vorbereitungsphase der Eintritt in die Beschäftigung entweder durch

  • direkte Vermittlung in den regulären Arbeitsmarkt oder
  • durch Integrationsleasing im Rahmen eines SÖBÜ oder durch gezieltes Arbeitstraining auf dem regulären Arbeitsmarkt für Personen zur Stabilisierung und Feststellung der persönlichen Eignung, wenn eine direkte Beschäftigung über das Integrationsleasing nicht möglich ist (diese Phase dauert max. 2 Wochen).

Die Durchführung der Arbeitstrainings beim Träger der Maßnahme ist nicht zulässig. Das Projekt wird bis 31.3.2025 in einem ersten Schritt zugesagt. Ab Ende 2024/Anfang 2025 erfolgt eine Evaluierung des Projektes und kann bei einer positiven Beurteilung bis 31.3.2027 verlängert werden. Die Finanzielle Darstellung ist im Konzept auf beide Phasen (2023 bis 2025 und 2025 bis 2027) darzustellen und zu erläutern. Anträge, die das Callbudget überschreiten, werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Das gesamte im Projekt eingesetzte Personal hat Kurse zu Geschlechtergerechtigkeit im Ausmaß von mind. 12 Stunden in den letzten fünf Jahren in Seminarform vorzuweisen.

Einreichung

Die Einreichung für Projektträger*innen erfolgt elektronisch über die ESF+ Datenbank IDEA:   IDEA – PROJEKTTRÄGER

Bitte beachten Sie, dass zunächst eine Registrierung für IDEA abzuschließen ist:  IDEA – PROEJKTTRÄGER REGISTRIERUNG

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