Vereinbarkeit und Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt
Die ZwiSt Steiermark lädt interessierte Förderwerber*innen ein, am vorliegenden Call teilzunehmen und Anträge zur Durchführung eines Vorhabens in Priorität 1 „Vereinbarkeit und Gleichstellung von Frauen und Männern, Ansätze zur Verringerung der geschlechtsspezifischen Einkommensunterschiede (ESO4.3, M1)“ des ESF+ Programmes Beschäftigung Österreich & JTF 2021-2027 (nationales Programm) einzureichen.
Anträge können ausschließlich über die ESF Datenbank IDEA in elektronischer Form erstellt und eingereicht werden.
Ziel des vorliegenden Fördercalls ist es, entsprechend dem nationalen Programm einen Beitrag zur Verringerung der geschlechtsspezifischen Einkommensunterschiede zu leisten.
Eingereicht werden können Maßnahmen, welche im nationalen Programm unter Priorität 1. Vereinbarkeit und Gleichstellung von Frauen und Männern, 2.1.1.1.1. Interventionen der Fonds, (1) Ansätze zur Verringerung der geschlechtsspezifischen Einkommensunterschiede beschrieben sind.
Mögliche Instrumente im Rahmen dieses Calls sind somit
- Ansätze zur Verbesserung der Einkommenssituation von Frauen, zum Beispiel durch Karriereberatungen sowie Qualifizierungsmaßnahmen, etwa zur besseren Positionierung von Frauen in Niedriglohnbranchen
- Unternehmensbezogene Ansätze zur Förderung von Equal Pay, wie Entwicklung/Beratung zu analytischen Instrumenten bei der Arbeitsbewertung zur Förderung der Einkommenstransparenz oder diesbezügliche Analysen.
Das österreichische Programm Priorität 1. Vereinbarkeit und Gleichstellung von Frauen und Männern, 2.1.1.1.1. Interventionen der Fonds, (1) Ansätze zur Verringerung der geschlechtsspezifischen Einkommensunterschiede dient als Grundlage und Rahmen zur Projektentwicklung; sie finden es hier: https://www.esf.at/wp-content/uploads/2025/12/sfc2021-PRG-2021AT05FFPR001-3.0-1.pdf
Sämtliche relevante Informationen zur Antragstellung sowie zum Auswahlprozess finden Sie im Callpaper in der Anlage! Beachten Sie bitte zusätzlich das Dokument Hinweise zur Projektantragstellung sowie die auf der StAF-Website laufend aktualisierten FAQ unter „Offene Calls“! https://staf.or.at/die-staf/esf-fur-die-steiermark/
Inhaltliche Anfragen zum Call können bis spätestens 25.08.2026 gestellt werden. Antrags- und förderungsrelevante Kommunikation ist laut ESF-Vorgaben ausschließlich über das Korrespondenz-Tool in der Datenbank IDEA zu führen. Bitte haken Sie als Empfängerinnen bei der ZwiSt immer (!) die folgenden 4 Personen an: Katharina Heiland, Christina Saxton, Eva Zipper und Ute Gubensäk (die Datenbank kennt keine Weiterleitung im Fall von Urlaub oder Krankheit. Mails könnten möglicherweise nicht rechtzeitig behandelt werden).
Einreichfrist: 18.06.2026 – 04.09.2026
Förderzeitraum: 01.01.2027 – 31.12.2027
Weiterführende Infos: Calldokument (IDEA Nr. 245)
Einreichung
Die Einreichung für Projektträger*innen erfolgt über die ESF+ Datenbank IDEA: IDEA – PROJEKTTRÄGER*INNEN
Bitte beachten Sie, dass zunächst eine Registrierung für IDEA abzuschließen ist: IDEA – PROEJKTTRÄGER*INNEN REGISTRIERUNG