Zielgruppenorientierte anbieterneutrale Bildungsberatungsangebote
Die gemäß diesem Call finanzierten Partnerschaften sind Teile der bundesweiten Initiative „Bildungsberatung Österreich“ und verfolgen gemeinsame Ziele.
Diese sind:
- Die Umsetzung eines bundesweiten professionellen, anbieterneutralen, niederschwelligen, qualitativ hochwertigen und gebührenfreien Beratungsangebots zu Bildung und Beruf für Erwachsene;
- Die prioritäre Ansprache und Erreichung von bildungsbenachteiligten Erwachsenen, beispielsweise Personen mit geringem formalem Ausbildungshintergrund, ältere Personen, Personen mit Migrationshintergrund und/oder Menschen mit Behinderung, mit dem Ziel, diese für die Bedeutung von Aus- und Weiterbildungen zu sensibilisieren, sie zu motivieren und ihnen den Zugang zu unterschiedlichen Bildungsmaßnahmen zu erleichtern;
- Beratungsleistungen zur Unterstützung arbeitsmarktpolitischer Herausforderungen, konkret zur Reduzierung des Fachkräftemangels beispielsweise in der Pflege, IT und Elementarpädagogik sowie die Zusammenarbeit und Kooperation an den Übergängen in den Arbeitsmarkt;
- Die Unterstützung der weiteren Professionalisierung der Leistungserbringung: Zentrale Grundsätze für die Weiterentwicklung der Angebote, insbesondere jener, die als niedrigschwellig gelten, sind die Weiterentwicklung innovativer Formate wie beispielsweise über soziale Medien, die Erhöhung der regionalen Zugänglichkeit, die nachweisliche Umsetzung einheitlicher Qualitätsstandards sowie von Gender- und Diversity-Standards, der fachliche Austausch und die Abstimmung zwischen den weiteren Beratungsakteuren des Bundeslandes und allfälligen Partnereinrichtungen, die österreichweite Kooperation (mit anderen regionalen Projektpartnerschaften und den überregionalen Vorhaben), die Zusammenarbeit mit Entwicklungspartnern sowie die Weiterbildung von Bildungsberaterinnen und Bildungsberatern.
Für die Inanspruchnahme einer ESF-Finanzierung in Höhe von 40 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ist eine nationale Kofinanzierung in Höhe von 60 % sicherzustellen. Der Bund kann sich hierbei mit höchstens 50 % an der erforderlichen nationalen Kofinanzierung beteiligen; dies entspricht maximal 30 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Antragstellenden sind aufgefordert, die darüber hinaus erforderlichen Kofinanzierungsmittel durch weitere geeignete Kofinanzierungspartnerinnen und -partner sicherzustellen, um die im Call-Budget angegebene Gesamtsumme ausschöpfen zu können.
Einreichfrist: 25. September – 27. Oktober 2026
Durchführungszeitraum: 01. Jänner 2027 – 31. Dezember 2028
Weiterführende Infos: Calldokument (IDEA Nr. 251)
Die Einreichung für Projektträger*innen erfolgt über die ESF+ Datenbank IDEA: IDEA – PROJEKTTRÄGER*INNEN
Bitte beachten Sie, dass zunächst eine Registrierung für IDEA abzuschließen ist: IDEA – PROEJKTTRÄGER*INNEN REGISTRIERUNG