Projektablauf
Nach einer erfolgreichen Antragsstellung schließt die Förderstelle mit dem Projektträger einen Fördervertrag ab, in dem alle Rechte und Pflichten des Fördernehmers geregelt sind.
- Förderungsvertrag mit Echtkostenabrechnung, Mai 2019 (doc)
- Förderungsvertrag bei Anwendung der Restkostenpauschale, Mai 2019 (doc)
- Förderungsvertrag mit Standardeinheitskosten, Mai 2019 (doc)
- Förderungsvertrag mit Echtkostenabrechnung-REACT EU, Juni 2021 (doc)
- Förderungsvertrag bei Anwendung der Restkostenpauschale-REACT EU, Juni 2021 (doc)
- Förderungsvertrag mit Standardeinheitskosten-REACT EU, Juni 2021 (doc)
- Förderungsvertrag SEK Stundenmethode, Oktober 2021 (doc)
- Förderungsvertrag SEK Stundenmethode REACT, Oktober 2021 (doc)
- Förderungsvertrag SEK Prozentmethode, Oktober 2021 (doc)
- Förderungsvertrag SEK Prozentmethode REACT, Oktober 2021 (doc)
Die Projektumsetzung kann beginnen!
Mit Ablauf des Projektes sind die Projektträger verantwortlich für die Abrechnung der Projektkosten. Dies hat innerhalb von 3 Monaten nach Projektablauf zu geschehen. Je nach Fördervertrag ist auch eine Zwischenabrechnung möglich.
Das Projekt wird daraufhin im Rahmen der First Level Control Prüfung (FLC-Prüfung) geprüft. Hier wird festgestellt, welche der zur Abrechnung gebrachten Ausgaben tatsächlich förderfähig sind. Die endgültige Fördersumme wird dann an den Projektträger überwiesen.
Auch nachdem die Fördermittel ausbezahlt wurden, werden Prüfungen stichprobenartig beispielsweise von der Prüf- und Bescheinigungsbehörde und der Europäische Kommission durchgeführt.
- FLC Handbuch Standardeinheitskosten V3, Juli 2021
- Anhang 1: Vorlage Für die Abnahme des FLC Prüfberichtes durch die ZWIST
- Anhang 2: Prüfvermerk der FLC
- Anhang 3: Arbeitsplatzbeschreibung (Leerformular)
- Anhang 3a: Arbeitsplatzbeschreibung (mit Erläuterungen)
- Anhang 4: ESF FLC Checkliste Standardeinheitskosten Personal Projektkosten Report P
- Anhang 5: Muster Checkliste VOK
- Anhang 7: Kostensätze Nach Gültigkeitszeitraum
- Anhang 8: Dokumentationshilfe Ermittlung Projektstunden
- Anhang 9: Muster Vorlage ZWIST Genehmigung Inkl. Gültigkeitszeitraum
- Anhang 9: Muster Vorlage ZWIST Genehmigung Stundenmethode
- Anhang 10: Tätigkeitskatalog Verwaltungspersonal FINAL
FLC Handbuch Echtkostenabrechnung, Juni 2020
Anhang 2: Prüfvermerk
Anhang 3a: Dokumentation Einstufung
Anhang 3b: Muster Arbeitsplatzbeschreibung
Anhang 3c: Dokumentation Planstundensatz Neu
Anhang 3d: Berechnung Personalkosten 100 Prozent
Anhang 3e: Berechnung Personalkosten Teilw
Anhang 4: Muster Selbsterklärung
Anhang 5: Ausfüllhilfe Finanzplan ZWIMOS
Entsprechend Artikel 125 Absatz 4 Buchstabe c, der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013, hat die Verwaltungsbehörde unter Berücksichtigung der ermittelten Risiken wirksame und angemessene Vorbeugungsmaßnahmen gegen Betrug zu treffen.
Die Einrichtung und Bekanntgabe von Betrugsmeldeverfahren ist ein wichtiger Aspekt der Betrugsverhütung. Die österreichische Verwaltungsbehörde nutzt das internetbasierte anonyme Anzeigesystem der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA). Dieses Hinweisgebersystem wurde speziell für Ermittlungen im Bereich der Wirtschafts- und Korruptionsdelikte entwickelt.
Wenn Sie Straftaten im Bereich der Wirtschaftskriminalität und Korruption betreffend den Europäischen Sozialfonds in Österreich melden möchten, können Sie das Hinweisgebersystem der WKstA zu nutzen.
Während des Meldevorgangs entscheidet der Hinweisgeber über die namentliche oder anonyme Nutzung des Systems. Eine Rückverfolgbarkeit der IP-Adresse des Hinweisgebers bei Nutzung des Hinweisgebersystems ist nicht möglich.
Direkter Link zum elektronischen Meldeprozess
Alle wichtigen Unterlagen zur Betrugsbekämpfung, wie z.B. die Strategie der Verwaltungsbehörde und Leitfäden des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) gibt es in der Mediathek.