Gesetzlicher Rahmen

EU-Rechtsgrundlagen

  • Die (EU) Verordnung 2021/1060 (pdf) mit gemeinsamen Bestimmungen für die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) ist die sogenannte Dachverordnung der Europäischen Kommission, aus der sich die Vorgaben für die Umsetzung der Fonds ergeben.
  • Die spezifischen Regeln für den ESF sind in einer separaten Verordnungen, der  (EU) Verordnung 2021/1057 (pdf) definiert.
  • Die Regelungen für den JTF sind in der (EU) Verordnung 2021/1056 (pdf) festgelegt.

Österreichische Grundsatzunterlagen

Auch nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Grundsatzdokumente auf der ESF-Homepage ist eine Änderung oder Anpassung einzelner Dokumente im Laufe der Programmperiode möglich, sollte sich aufgrund von geänderten Auflagen oder Bestimmungen ein solcher Bedarf ergeben. Die ESF-Verwaltungsbehörde ist nicht verantwortlich für Kürzungen, die mit entsprechenden Änderungen in Zusammenhang stehen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch eine rückwirkende Änderung der angeführten Dokumente nicht ausgeschlossen werden kann.

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