03. September 2020

Aufruf zur Einreichung von Interessensbekundungen für den Call Kompetenzzentren Soziale Innovation

Bezugnehmend auf den Call der Europäischen Kommission zur Einrichtung von Kompetenzzentren für soziale Innovation ruft die ESF-Verwaltungsbehörde in Österreich zur Einreichung von Interessenbekundungen auf.

Ziel des Calls ist es, Kompetenzen im Bereich soziale Innovation aufzubauen, sowohl durch Einrichtung eines nationalen Kompetenzzentrums in den teilnehmenden Mitgliedstaaten als auch durch Förderung des transnationalen Wissenstransfers. Das Kompetenzzentrum soll die relevanten ESF Stakeholder durch Aktivitäten zum Kapazitätsaufbau, Know-How Transfer und den Aufbau von Netzwerken unterstützen. Anträge sind für transnationale Konsortien möglich, in denen entweder die ESF-Verwaltungsbehörden selbst oder eine von ihnen beauftragte öffentliche oder private Organisation vertreten sein muss.

Die ESF-Verwaltungsbehörde in Österreich hat sich dazu entschieden, nicht selbst an der Projektentwicklung und -umsetzung teilzunehmen. Sie wird gem. Call-Bestimmungen (Kap. 6.1.c, S. 12) den Antrag der aus ihrer Sicht geeignetsten und kompetentesten Organisation im Mitgliedstaat mit einem Befürwortungsschreiben („Letter of endorsement“) unterstützen.

Die ESF-Verwaltungsbehörde lädt dafür interessierte Organisationen dazu ein, am Interessenbekundungsverfahren teilzunehmen.Die angeforderten Unterlagen für die Interessenbekundung sind elektronisch per E-Mail an das Postfach esf+@sozialministerium.at bis 11.09.2020 elektronisch gefertigt zu übermitteln.

Alle Informationen zum Ablauf, zu den Anforderungen und Auswahlkriterien sind im folgenden Dokument abrufbar:

Aufruf zur Einreichung von Interessensbekundungen

 

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