04. August 2020

ESF Österreich präsentiert ersten Entwurf des neuen Programms für 2021-2027 – Frist verlängert!

Die ESF Verwaltungsbehörde stellt den ersten Entwurf des Operationellen Programms für die Programmperiode 2021 – 2027 vor. Die vorläufige und noch unverbindliche Fassung wurde in den letzten Monaten in Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten auf der Bundes- und Länderebene, mit fachlichen Experten sowie weiteren ESF-Stakeholdern intensiv erarbeitet.

Der Entwurf des Operationellen Programms richtet sich am Länderbericht 2019 und den Länderspezifischen Empfehlungen sowie der Europäischen Säule sozialer Rechte aus und berücksichtigt unter anderem die Förderung der Arbeitsmarktbeteiligung von Frauen, die Unterstützung von älteren ArbeitnehmerInnen, die Förderung des Lebenslangen Lernens und Maßnahmen zur Armutsbekämpfung.

Derzeit liegen allerdings noch viele Unsicherheiten vor: Die Verordnungen für die neue Programmperiode sind noch nicht verabschiedet und die Verhandlungen für den mehrjährigen Finanzrahmen sind noch nicht abgeschlossen. Die Herausforderungen der Corona-Krise sind ein zusätzliches Element der noch ausstehenden Entscheidungen. Die Bandbreite des Programms wird wesentlich vom Abschluss der Budgetverhandlungen abhängen. Auch der Fonds für einen gerechten Übergang (JTF), der Menschen in besonders CO2-intensiven Regionen bei der Bewältigung der sozialen und wirtschaftlichen Herausforderung unterstützen soll, wird die weiteren Programmierungsarbeiten im Herbst begleiten. Das bedeutet, dass je nach Finalisierung der Verhandlung durchaus noch Änderungen und Streichungen an Inhalten vorgenommen werden müssen.

Trotz der unbeständigen Lage, sollen Transparenz und Partnerschaft weiterhin im ESF gewahrt bleiben, weshalb die ersten Ideen und Vorschläge zur neuen Programmperiode an dieser Stelle veröffentlicht werden. Einige Abschnitte im Programm sowie finanzielle, administrative und technische Tabellen befinden sich noch in Erarbeitung, was sich auch in der unvollständigen Kapitelnummerierung widerspiegelt. Fragen und Meinungen zum vorgestellten Entwurf sind willkommen und können bei der ESF Verwaltungsbehörde bis zum 18. September 2020 an folgende E-Mail-Adresse eingebracht werde: info@esf.at

Das Operationelle Programm ist in Bearbeitung und wird bis zur endgültigen Genehmigung durch die Europäische Kommission kontinuierlich weiterentwickelt. Das bedeutet auch „nothing is agreed until everything is agreed”. Die ESF-Verwaltungsbehörde freut sich auf Rückmeldungen und wünscht eine interessante Lektüre.

Erster Entwurf OP ESF 2021 2027

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