11. Juni 2018

Kommission stellt ihre Vorstellungen für den Europäischen Sozialfonds nach 2020 vor

Die Europäische Kommission hat am 30.05.2018 einen Vorschlag für eine Verordnung über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) veröffentlicht. Für den Zeitraum 2021 – 2027 schlägt die Kommission vor, dem ESF+ insgesamt EUR 101,2 Mrd. (zu jeweiligen Preise) aus dem EU-Haushalt zuzuweisen. Auch in die reicheren Mitgliedstaaten wie Österreich soll weiterhin investiert werden.

Der vorgeschlagene Fonds ESF+ umfasst insgesamt fünf Fonds bzw. Programme der laufenden Programmperiode: Europäischer Sozialfonds (ESF), Jugendbeschäftigungsinitiative (YEI), Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (FEAD), EU-Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) sowie das EU-Aktionsprogramm Gesundheit). Der Verordnungsentwurf steht in engem Zusammenhang mit dem von der Kommission Anfang Mai vorgelegten Entwurf für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027, welcher den finanziellen Rahmen auch für die Kohäsionspolitik vorgibt, sowie dem am 29.05.2018 vorgelegten Entwurf der Allgemeinen Verordnung für die Kohäsionspolitik, welche als „Dachverordnung“ den rechtlichen Rahmen für die Umsetzung mit vorgibt.

In ihrem Entwurf schlägt die Kommission u.a. vor, die Kohäsionspolitik und das Europäische Semester stärker zu verknüpfen. So sollen die Prioritäten des ESF+ noch stärker auf die Empfehlungen und die Länderanalyse des Europäischen Semesters für die politische Koordinierung abgestimmt werden. Sie sollen auch dazu dienen, die Grundsätze der Europäischen Säule sozialer Rechte umzusetzen.

Nähere Informationen zum Thema:

Pressemitteilung der Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich zum ESF+

Pressemitteilung der Europäischen Kommission zur Kohäsionspolitik vom 29.05.2018

EU-Haushalt für die Zukunft

 

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